




.png)
Im Vordergrund stehen unterstützende Hilfen für das Kind und damit die Stärkung des Gemeinwesen- und der Sozialraumorientierung.

Ist eine ambulante Intervention fachlich nicht angezeigt, stellt sich die Frage der stationären Unterbringung. Für stationär zu betreuende Kinder/Jugendliche und junge Erwachsene ist eine geeignete „Fachfamilie" die erste Wahl.
.png)
Unterschieden werden Angebote im Rahmen von § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege), § 34 (Erziehungsstelle mit 1-3 Plätzen), §35 (intensive Einzelbetreuung 1:1) und § 35a (Zusatzleistungen als Eingliederungshilfe).

Darüber hinaus werden im Rahmen der stationären Jugendhilfe (§§ 34 bis 35a) Kleingruppenbetreuungen mit 3-6 Plätzen angeboten.

Der Träger stellt das Konzept und die Leistungsbeschreibungen den öffentlichen Trägern (Jugendämtern) vor und sieht sich in der Verantwortung einer kontinuierlichen Kontaktpflege. Außerdem vernetzt er sich im sozialen Raum und sorgt für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit.
Bei einer Anfrage für eine Hilfe zur Erziehung werden im Team die eigenen Ressourcen mit der Problemstellung abgeglichen, und eine mögliche Lösung gefunden. Ob eine familienunterstützende, eine stationär-familienanaloge Hilfe oder eine Kombination verschiedener Hilfeformen benötigt wird, entscheidet das zuständige Jugendamt gemeinsam mit den Sorgeberechtigten, dem Träger und wenn möglich dem betroffenen jungen Menschen.


Im Hilfeplan festgelegte Vereinbarungen und Ziele werden umgesetzt. Der gesamte Hilfeprozess (Beginn, Verlauf, Ende) wird dokumentiert. Mitarbeiter und betreute Kinder/Jugendliche partizipieren bei der Evaluation des Trägerkonzeptes, Leitbildes, der Leistungsbeschreibung und Qualitätsstandards. Die Leitung sorgt für ein strukturiertes und regelkonformes Vorgehen.
Dies geschieht durch regelmäßige Teamsitzungen, begleitete Kinderkonferenzen, Familien- und Fachgespräche in den Erziehungsstellen, Klausuren und gemeinsame Ferien-/Freizeitmaßnahmen. Außerdem verantwortet die Leitung die Trägerqualität durch Fortbildungen, externe Supervision, Vernetzung und Krisenmanagement.

Grundsätzlich arbeitet der Träger im Rahmen der öffentlich finanzierten Hilfen.
Grundleistungen der Hilfe werden in der Leistungsbeschreibung formuliert und zu einem kalkulierten und vereinbarten Tagessatz angeboten.
Zusatzleistungen sind im Hilfeplangespräch zu vereinbaren, werden dokumentiert und als Fachstunden abgerechnet.
Diese Art der gemeinsamen, transparenten, glaubwürdigen und authentischen Arbeit kann selbst Hoffnung für hoffnungslose Fälle schaffen. Nicht ohne Grund spricht der Gesetzgeber heute von seelischer Behinderung, wenn es darum geht ver- und zerstörte Menschen zu beschreiben.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist nach einer erlebten Notlage zunächst ein Klima des Vertrauens und ein ehrliches Beziehungsangebot nötig, um sich wieder sicher fühlen zu können.
Indem mit den jungen Menschen, vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben, mit einer wertschätzenden und respektvollen Haltung umgegangen wird, können sie sich mit ihren Gefühlen des Ausgeliefertseins, der Geringschätzung und der Ohnmacht auseinandersetzen.


Die Hilfe erfolgt auch, um traumatisierten und delinquenten jungen Menschen dennoch eine Chance auf einen Kindergartenbesuch, Schulabschluss und eine darauf folgende Zukunftsperspektive für ein selbst bestimmtes, autonomes Leben als erwerbstätiger Mensch zu ermöglichen.
Um diesen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können, stellt der Träger einen hohen Anspruch an die Leitung und das pädagogische Personal. Es beginnt mit einer Haltung des Respekts und der Anerkennung für sich selbst und untereinander, festigt sich mit der Bereitschaft zu lernen und sich weiter zu entwickeln.
Auf der Grundlage der Individualpädagogik wird methodische Vielfalt praktiziert.

Systemische Betrachtung der Familiendynamik und Beziehungsmuster.
Stärkung vorhandener Ressourcen und Fähigkeiten.
Fokus auf Lösungen statt auf Probleme.
Im Rahmen von Unterstützungsmanagement, einschließlich einer diagnostischen Phase, werden die komplexen Bedingungen der Hilfemöglichkeiten unter Vernetzung aller Beteiligten abgestimmt. Vorhandene menschliche, institutionelle und wirtschaftliche Ressourcen werden koordiniert.
Ein zielgerichtetes System der Zusammenarbeit, das sich am Unterstützungsbedarf des einzelnen Menschen ausrichtet, wird organisiert und verifiziert. Die Betroffenen werden daran konkret beteiligt und die Wünsche und Bedürfnisse des jungen Menschen sowie der Eltern/Erziehungsberechtigten nach Maßgabe des § 5 SGB VIII berücksichtigt.
Eine frühe sichere Bindung kann ein Schutzfaktor in der Persönlichkeitsentwicklung sein. Bindungsstörungen werden hingegen als frühe emotionale Störungen der Persönlichkeitsentwicklung sichtbar.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass traumatische Realerlebnisse eine bedeutungsvolle Ursache für die Entstehung von Bindungsstörungen darstellen Für junge Menschen in Notlagen wird durch personelle Kontinuität, individuelle ambulante Begleitung und überschaubare Wohnformen ein neuer Beziehungskontext hergestellt.
Ihre schwierige Lebenssituation soll sich zunächst entspannen und nach einer ausführlichen Diagnostik der weitere Hilfeverlauf geplant um umgesetzt werden. Für Kinder, die in der Beziehung mit ihren Hauptbindungspersonen Deprivation, Misshandlung und Gewalt erfahren sowie traumatische Trennungs- und andere Realerfahrungen gemacht haben, kann zusätzlich zur professionellen pädagogischen Arbeit eine spezifische Diagnostik und eine bindungsorientierte Psychotherapie nötig sein.
Der Träger fördert eine würdevolle, respektvolle und tolerante Haltung. Familiäre Zusammenhänge werden geachtet und in den Hilfeprozess integriert. Eine dem Gender Mainstreaming entsprechende geschlechtssensible Grundhaltung und Arbeitskultur gestaltet den pädagogischen Alltag.
Gefördert wird auch die positiv erlebte Verbundenheit mit der Natur und den Tieren.
Just in time heißt das Richtige im richtigen Moment zu tun. Dementsprechend werden die fachlichen Kompetenzen des einzelnen Mitarbeiters gefördert und in flache Entscheidungsstrukturen integriert. Grundlage hierzu sind offene Informationswege mit dem Ziel eines kontinuierlichen Lern- und Verbesserungskonzepts.
Die Eigenverantwortung, Team- und Trägerorientierung stellen die Grundlage der dezentralen Handlungs- und Verantwortungsstrukturen dar.
Ziel ist es die Prozesse auf den jeweiligen Ebenen zu harmonisieren und zu optimieren, um ein hohes Maß an Kunden- und Prozesszufriedenheit sowie Qualitätsstandards zu gewährleisten. Motivierte Mitarbeiter sind ein Schlüssel zur Qualität. Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung tragen wesentlich dazu bei. Die Mitarbeiter und die betreuten Menschen des Trägers sind jeder an seinem Platz am Gesamtprozess und dessen Ausgestaltung beteiligt.
Notlagen sind meistens zeitlich begrenzt. Zunächst geht es bei den Hilfen zur Erziehung um den Schutz des jungen Menschen, die Entspannung seiner schwierigen Lebenssituation und der Stärkung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Daher sollen Hilfen nur solange geleistet werden, wie sie nötig sind.
Nach einer erfolgten Stabilisierung innerhalb des Familiensystems, einer angezeigten Rückführung oder einer anstehenden Verselbstständigung, steht die professionelle Umgestaltung der entstandenen Beziehungen an.
Bei Kontaktunterbrechung zum Familiensystem oder dem Tod enger Bezugspersonen muss im Einzelfall vor und während des Hilfeprozesses das Rollen- und Eigenverständnis der pädagogischen Mitarbeiter durch Fachgespräche, Supervision und Fortbildungen geklärt werden. Über den Hilfeprozess hinausgehende Kontakte können in Absprache mit dem Träger freiwillig gepflegt werden.